14.11.2011 / 17:17

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Reformbedarf für Bayerns Schulen

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Mit Kommunen Ganztagesschulen ausbauen Verfasst von Isartal Redaktion am 18.02.2009
Reformstau in der Schule Bildrechte: Vasiliy Koval - Fotolia.com | mehr

Im Hinblick auf den so genannten Bildungsgipfel der Staatsregierung mit den Kommunen muss der Ausbau von Ganztagesschulen zügig umgesetzt werden. Diese Forderung von Landtagsmitgliedern der CSU und FDP unterstützt auch die Unterhachinger Landtagsabgeordnete Kerstin Schreyer-Stäblein (CSU). „Dies kann nur in Partnerschaft mit den Gemeinden und Städten Bayerns geschehen“, betont die 37-Jährige, die Mitglied im Bildungsausschuss des Bayerischen Landtags ist.

Zur zukunftsorientierten Weiterentwicklung des bayerischen Bildungswesens sei ein bedarfsgerechter flächendeckender Ausbau von Ganztagsschulen in allen Schularten notwendig. Damit, so Schreyer-Stäblein, können Schülerinnen und Schüler individueller gefördert werden. Es bestehen zudem mehr Chancengerechtigkeit und bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Auch wenn Ganztagsschulen in Bayern an allen Schularten weiter ausgebaut werden sollen, liege ein Ausbauschwerpunkt vorerst bei Grund-, Haupt- und Förderschulen.

Nach Informationen der Abgeordneten des Stimmkreises München-Land-Süd wurde mit den kommunalen Spitzenverbänden die Einigung erzielt, dass der Freistaat Bayern an staatlichen Schulen neben der Trägersc haft der gebundenen auch die Trägerschaft für die offenen Ganztagesangebote übernimmt und für die erforderliche Personalausstattung sorgt. „Damit können die Finanzierung und Organisation der offenen und gebundenen Ganztagesschule an staatlichen Schulen einander angeglichen werden“, zeigt Schreyer-Stäblein auf. Im Gegenzug dafür würden die Kommunen den zusätzlichen Sachaufwand übernehmen. Am Personalaufwand beteiligen sie sich in Form eines pauschalen Zuschusses in Höhe von 5 000 Euro je Ganztagesklasse bzw. Gruppe und Schuljahr.

Auf einen Punkt legt Schreyer-Stäblein besonders Wert: „Weiterhin soll sichergestellt werden, dass die Schülerinnen und Schüler nicht zum Besuch einer Ganztagesschule verpflichtet werden.“ Vielmehr solle das Wahlrecht der Eltern zwischen Ganztags- und Halbtagsschule erhalten bleiben.

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