14.11.2011 / 17:30

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Bestimmungen für die Wahlwerbung zur Europawahl

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Bestimmungen für die Wahlwerbung zur Europawahl

Die sich an der Wahl zum Europäischen Parlament am 7. Juni 2009 beteiligenden Parteien und Wählergruppen dürfen

• 6 Wochen vor dem Wahltermin im Stadtgebiet von Geretsried durch die Aufstellung von Plakatständern oder auf den von der Stadt zur Verfügung gestellten Wahltafeln um die Stimmen der Wähler werben.
• Hierfür sind keine gesonderten Genehmigungen erforderlich.
• Die einzelne Werbefläche darf die Größe eines DIN A 0 – Plakates nicht übersteigen.
• Der Werbeträger darf maximal 3 Werbeflächen umfassen.
• Hängeplakate an Masten sind nicht erlaubt.
• Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 30.06.80 über die Werbung auf öffentlichen Straßen aus Anlaß von allgemeinen Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden ist bei der Plakatierung zu beachten.

Im Interesse der Wählerinnen und Wähler sowie des Ortsbildes bitten wir die an der Wahl beteiligten Parteien und Wählergruppen sich in der Anzahl der Plakate auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken, da die Flut der Plakate bei 31 sich bewerbenden Parteien den Grundgedanken von Werbung sonst nicht mehr erfassbar macht (Überfrachtung für den Betrachter).

Die Standorte für die Wahlwerbetafeln der Stadt sind:
Geretsried Nord, Kreuzung Elbestraße / Blumenstraße
Elbestraße, Einmündung Geltinger Weg
Tulpenstraße, Ecke Maiglöckchenweg
Karl-Lederer-Platz
Adalbert-Stifter-Straße, Ecke Jahnstraße (Högl-Parkplatz)
Sudetenstraße, Kreuzung Adalbert-Stifter-Straße
Breslauer Weg, Ecke Sudetenstraße (Am Stern)
Steiner Ring, Ecke Richard-Wagner-Straße
Gelting, Bushaltestelle Buchberger Straße



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Gemeinde: Geretsried
Kategorie: Behörde
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