VOLKSENTSCHEID über den Nichtraucherschutz
VOLKSENTSCHEID über den Nichtraucherschutz
Die Stimmberechtigten können nur in dem Abstimmungsraum des Stimmbezirks abstimmen, in dessen Wählerverzeichnis sie
eingetragen sind. Die Stimmberechtigten haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Abstimmung mitzubringen. Abgestimmt wird mit einem amtlichen Stimmzettel, der den Stimmberechtigten bei Betreten des Abstimmungsraums ausgehändigt wird.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.
Auf dem Stimmzettel kann die stimmberechtigte Person durch ein Kreuz oder auf andere Weise in den hierfür vorgesehenen
Kreisen kenntlich machen, ob sie dem Gesetzentwurf des Volksbegehrens „Für echten Nichtraucherschutz!“ zustimmt
(„Ja-Stimme“) oder ob sie diesen ablehnt und damit für die Beibehaltung der geltenden Regelungen zum Nichtraucherschutz
stimmt („Nein-Stimme“). Der Gesetzentwurf des Volksbegehrens ist auf dem Stimmzettel abgedruckt.
Den Gesetzentwurf des Volksbegehrens mit Erläuterungen (einschließlich Begründung der Antragsteller, Auffassung der
Staatsregierung und des Landtags, geltende Regelungen zum Nichtraucherschutz) enthält die Bekanntmachung der
Staatsregierung. Die Stimmberechtigten können die Bekanntmachung im Internet unter www.bayern.de/volksentscheid
abrufen, mit den Briefwahlunterlagen oder gesondert bei der Gemeinde anfordern oder dort einsehen. Sie hängt außerdem
in jedem Abstimmungsraum aus.
Der Stimmzettel muss von der Wählerin / vom Wähler in einer Wahlzelle des Abstimmungsraums oder in einem besonderen
Nebenraum gekennzeichnet und so gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht mehr erkennbar ist.
Kategorie: Behörde
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